Ihr Umzugsgeld Umzug professionell organisiert
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet und aus beruflichen Gründen umziehen muss profitiert in aller Regel vom so genannten Umzugsgeld. Dieses wird unter anderem an Beamte, Richter und Berufssoldaten gezahlt. Es handelt sich um eine staatliche Leistung, die gesetzlich geregelt ist. In Ausnahmen können neben aktiven Staatsdienern auch jene im Ruhestand oder Angehörige einer im öffentlichen Dienst täigen Person haben. Um Enttäuschungen zu vermeiden ist es ratsam, wenn sie sich einfach vor Ihrem Umzug die schriftliche Zusage zur Umzugskostenübernahme von dem zuständigen Dienstherren einholen.
In der Regel kann bei dem Umzugsgeld im öffenlichen Dienst zwischen dem Beamtenumzug und den Soldatenumzug unterschieden werden. Gedeckt sind in der Regel die Transportkosten für das Umzugsgut. Das schließt auch die „häusliche Gemeinschaft“ ein. Weitere Leistungen im Rahmen des Umzugsgeldes können Doppelmietentschädigungen, Maklergebühren, Reisekosten oder Trennungsgeld und Reisebeihilfen für Heimfahrten sein. Die Höhe des Umzugsgeldes wird dabei grundsätzlich individuell berechnet.
Weiterer Service der Umzugsfirma Wüst
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf
Ihre Vorteile
NEU: Angebot ohne Besichtigung
Jetzt die Bilder von Ihrem Umzugsgut per WhatsApp oder Viber an die Nummer 0176-24094799 schicken und noch schneller das Angebot erhalten.