Ihr Umzugsunternehmen aus Leipzig

1. Transporte

Transporte für Firmenkunden:

  • Büromöbeltransport
  • Palettenwaren, Kartonage
  • Direktfahrten, Terminlieferungen

Transporte für Privatkunden:

  • Möbeltransporte
  • Kleintransporte
  • Entrümpelung und Entsorgung

Keine Beförderungen von:

  • Personen
  • Gefahrengütern (z. B. explosive Stoffe)
  • Sendungen aus dem Bereich des Postmonopols
  • Werttransporte können auf ausdrücklichen Wunsch erfolgen, jedoch verzichtet der Versender auf jegliche Haftungsansprüche
  • Schwerlasten

Wer transportiert:

Die Firma Umzüge und Kleintransporte sowie andere in Auftrag genommene Kuriere bei starken Anfragekapazitäten.

2. Ablieferung des Gutes und Empfangsbestätigung

Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung des zu befördernden Gutes an einen Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit vom Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger gefordert, können alle Sendungen auch an Personen ausgehändigt werden, die unter der angegebenen Adresse (Empfangsadresse) angetroffen werden.

3. Ausführung des Transportes

Die Ausführung des Transportauftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestatten. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Darüber hinaus sind diese Liefertermine nicht nur telefonisch mitzuteilen, sondern schriftlich dem Kurier eindeutig anzuzeigen. Höhere Gewalt jeder Art (z. B. Wetterverhältnisse, Streik, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Verkehrsstaus) oder fehlende bzw. mangelhafte Dokumentation bei der Auftragserteilung und/oder zusätzliche Instruktionen, die den Transportauftrag unmittelbar beeinflussen, entbinden die Umzüge und Kleintransporte von jeglicher Haftung der zugesicherten Lieferzeit.

4. Beförderungsentgelt

Richtet sich nach der Höhe des zur Beförderung aufgebrachten Einsatzes:

  • Anzahl der Stunden
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer
  • Gewicht
  • Volumen
  • Anzahl der zur Beförderung benötigten Transporthelfer
  • Anzahl der zur Beförderung benötigten Fahrzeuge

Weitere Einzelheiten sind der Preisliste und den Angebotslisten zu entnehmen. Ihr persönliches Preisangebot erstellen wir gern auf Anfrage.

Das Begleichen der Rechnung erfolgt bei Privatkunden sofort nach der Beförderung in bar, auf Wunsch mit Quittungsbeleg und nachfolgender Rechnung.

Bei Firmenkunden wird eine Rechnung nach erfolgtem Transport per Post zugesandt, welche (bei nicht speziell getroffenen Vereinbarungen) binnen 14 Tagen – nach Eingang der Rechnung – zu begleichen ist. Zahlt der Auftraggeber nicht nach der 1. Mahnung, so kann die Umzüge und Kleintransporte bei der 2. Mahnung eine Mahngebühr von 5,- Euro erheben. Die 3. Mahnung enthält eine Mahngebühr von 10,- Euro sowie 4% Verzugszinsen.

Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die zur Betreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstehenden Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr zzgl. Auslagenpauschale gem. Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung zu erstatten. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die Rechnungen zu machen, so sind diese innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch nach Erhalt der 1. Mahnung, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.

5. Haftung

Alle Transporte beschränken sich auf das zulässige Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen und es besteht keine Pflicht, die Transportgüter gesetzlich zu versichern. Um dennoch ein besseres Serviceangebot zu gewährleisten, bietet Umzüge und Kleintransporte freiwillig ein Versicherungsschutz für maximal 620,- Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.

6. Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen Umzüge und Kleintransporte, seine Kuriere und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches, spätestens mit der Ablieferung des Gutes, bei Verlust mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.