berufsbedingter Umzug von der Steuer absetzen
Umzugsangebot anfordernNeuer Job, neues Glück – bei einem berufsbedingten Umzug kann ein Teil der Kosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Umzugsfirma Wüst gibt die wichtigsten Informationen zum Steuersparen beim Umzug. Voraussetzung ist übrigens, dass es sich um eine eigene Wohnung handelt!
Sollte der neue Arbeitgeber die Umzugskosten übernehmen, so lesen Sie die aktuelle Informationen zum Thema Mitarbeiterumzüge nach.
Wann gilt „berufsbedingt“?
Damit das Finanzamt den Umzug unterstützt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Das Finanzamt unterstützt in folgenden Fällen:
- die neue Arbeit wird zum ersten Mal nach Abschluss einer Berufsausbildung aufgenommen (Ausbildung, Studium)
- der Arbeitgeber forciert den Umzug aus betrieblichem Interesse (z.B. in eine Dienstwohnung)
- die neue Arbeit erfordert den Umzug in eine neue Stadt
- der Arbeitsweg verkürzt sich wesentlich (täglich um mindestens eine Stunde), wobei es um die Dauer, nicht die Strecke geht
- der Umzug erfolgt von einer beruflich notwendigen Zweitwohnung in eine Familienwohnung
- der Umzug erfolgt nach einem Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland
- die Arbeitsbedingungen verbessern sich nachweislich (Einzelfallentscheidung)
Kosten, die abgesetzt werden können
Für sämtliche abzusetzende Kosten müssen Belege erbracht werden. Geltend gemacht können werden:
- Transportkosten des Hausrates
- Reparaturen von Transportschäden
- Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen (0,30 Euro je Kilometer)
- doppelte Mietzahlungen bis zu 6 Monaten
- maximal 3 Monatsmieten für die neue Wohnung
- Kosten für einen Kochherd bis 230 Euro und Öfen bis 164 Euro
- private Umzugshelfer (Nachweis über Rechnung oder Überweisung)
Die Umzugskostenpauschale
Sonstige Umzugskosten werden pauschal abgerechnet und bedürfen keiner Nachweise. Dafür gibt es die Umzugskostenpauschale. Sie tritt in Kraft, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen oder aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung bzw. einer Krankheit stattfinden muss.
Die Pauschale betrifft folgende Ausgaben:
- Trinkgeld für Umzugshelfer
- Renovierungsarbeiten / Reparaturen in er alten Wohnung
- Umschreiben des Personalausweises
- Kücheneinbau / Einbau elektrischer Geräte
- Ändern von Vorhängen
- Ummeldung des Telefonanschlusses
- Ummeldung des PKW
Die Umzugspauschale hat folgende Höhen (Stand Februar 2017):
- Ehepaare /Lebensgemeinschaften: 1538 Euro
- Singles: 746 Euro
- Kinder / sonstige Angehörige: 337 Euro
Übersteigen die Kosten die Veranschlagung der Pauschale, können auch die tatsächlichen Kosten mit Nachweisen eingereicht werden. Eine gesonderte Pauschale ergibt sich für den notwendigen Nachhilfeunterricht für Kinder nach einem Umzug. Aktuell beträgt die Unterstützung hierfür 1926 Euro (Stand Februar 2017).
Die Kosten zu Ihrem Umzug können Sie unter folgendem Link ermitteln.
Ihr Umzug in Leipzig & Umgebung
Umzugskosten berechnenWeitere Umzugs-Angebote
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf
Umzüge Wüst
Telefon 0341 – 248 93 86
Handy 0176 – 240 94 799
Fax 0341 – 249 93 89
E-Mail info@umzug-kleintransport.de
Ihre Vorteile
NEU Angebot ohne Besichtigung
Jetzt die Bilder von Ihrem Umzugsgut per WhatsApp oder Viber an die Nummer 0176-24094799 schicken und noch schneller das Angebot erhalten.
Weiterer Service der Umzugsfirma Wüst
Verpackungsmaterial
Sie benötigen Verpackungsmaterial für Ihren Umzug? Dann sind Sie hier genau richtig.
Kartons & Co.Das sagen unsere Kunden
Wir freuen uns auch über Ihr Feedback
Bleiben noch Fragen offen?
Kontaktieren Sie uns unter 0341 – 248 93 86 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular!