Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Umzugsangebot anfordernDie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Vermieter, wenn auf ihrem Grund und Boden Dritte zu Schaden kommen. Umzüge Wüst stellt diese Woche eine weitere praktische Versicherung vor.
Vergangene Woche war die Wohngebäudeversicherung das spannende Thema für Hausbesitzer. Diese Woche geht es nicht um Schäden am Haus, sondern um Sach- oder Personenschäden, für die der Vermieter (Hauseigentümer) haftbar gemacht werden kann. Die Versicherung ist also für alle Haus- und Grundbesitzer sinnvoll, die ein Gebäude oder Teile davon vermieten. Befinden sich die betreffenden Mietwohnungen in unterschiedlichen Wohnhäusern, muss für jede einzelne eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. wohneinheiten oder Häuser, die vom Vermieter oder dessen Angehörigen bewohnt werden, fallen nicht unter den Schutz der Grundbesitzerversicherung.
Glatteis auf dem Gehweg im Winter, ein mit dem Rasenmäher geschreddertes Wäschestück, ein loses Treppengeländer, ein herab fallender Dachziegel: im Haus oder auf einem unbebauten Grundstück können schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Besonders letztere haben es in sich und können im Ernstfall Millionen kosten. Als Besitzer eines Hauses oder Grundstücks sind sie verpflichtet, für die Unversehrtheit der sich darin/darauf befindenden Personen Sorge zu tragen. Im Fachbegriffe hierfür sind Verkehrssicherungspflicht und Instandhaltungspflicht.
Vernachlässigt er die Wartung des Gebäudes oder beispielsweise das Streuen der Gehwege, Wartung und Reinigung, kommt die Versicherung für die Kosten auf – notfalls bis zum Gerichtsverfahren. Der Versicherung obliegt auch die Prüfung der Haftpflichtfrage und die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.
Kommt eine Person zu Schaden, trägt die Versicherung:
- Krankenhauskosten
- Schmerzensgeld
- Kosten für eine Haushaltshilfe
Im Falle eines Sachschadens sind die Kosten für
- Renovierung
- Reparatur
- Wiederbeschaffung
- Wertverlust
abgedeckt. Ist ein Vermögensausfall das Resultat des betreffenden Sach-/Personenschadens, übernimmt die Versicherung auch
- Nutzungsausfall
- Verdienstaufsall
- Gewinnausfall
- Gewinnminderung
Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer springt ein, wenn auf ihrem Besitz Schäden an Gegenständen oder Personen entstehen. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind auch Personen, die in ihrem Auftrag Arbeiten verrichten und einen Schaden verursachen (Verwaltung, Gärtner, Hausmeister, Handwerker, etc.), selbst wenn sie dies unentgeltlich tun.
Die Versicherung umfasst das Haus und alle anliegenden Objekte wie Teiche, Bäume und Arbeitsgeräte.
Je nach Versicherungsgesellschaft werden unterschiedliche Werte zur Bestimmung der Beiträge abgefragt. Relevant können sein:
- Gebäudeart (Anzahl der Wohneinheiten)
- Bruttojahresmietwert (einkalkuliert werden die Mieteinnahmen der Räume, auch wenn es sich um Garagen etc. handelt)
- Grundstücksgröße (bei unbebauten Grundstücken)
- Versicherungssumme (Beiträge steigen mit Höhe der Versicherungssumme)
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