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Ein Umzug kann eine sehr stressige Angelegenheit sein und es ist schmerzhaft, den wohlverdienten Urlaub oder das Wochenende dafür zu opfern. Es gibt auch nach dem eigentlichen Umzug noch vieles zu beachten: Auspacken, Installieren, Einrichten – das kann gut und gerne noch einmal bis zu einer Woche Zeit kosten. Installateure kündigen sich in variablen Zeitfenstern an, das Internet will eingerichtet werden, ebenso warten die neuen Räume auf ein wenig Wohnlichkeit. Da würde man gerne einen bezahlten Sonderurlaub für den Umzug nehmen.

Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber in begründeten Ausnahmefällen eine bezahlte Freistellung erhalten. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer Ausnahmesituation nicht in der Lage, für den Arbeitgeber die laut Arbeitsvertrag geschuldete Leistung in der geforderten Qualität zu erbringen, muss er dafür seinen regulären Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen.

Ein Umzug kann eine solche Ausnahmesituation sein. Er ist mit viel Zeit verbunden und verlangt nach einer sorgfältigen Planung. Da er Stress bedeutet, ist es nicht sinnvoll, ihn auf ein Wochenende zu verlegen. Die Erholung käme zu kurz. Insbesondere dann, wenn Sie bei einem Umzug eine weite Entfernung bewältigen müssen, genügt ein Wochenende nicht. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Umzugspläne und beantragen Sie Sonderurlaub.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Gegenüber dem Arbeitnehmer steht der Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht und muss ihm in anerkannten Ausnahmesituationen Sonderurlaub gewähren. Der Anspruch von Arbeitnehmern auf Sonderurlaub ist in Paragraf 616 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dort ist beschrieben, dass das zeitweilige Fortbleiben des Arbeitnehmers von seiner Arbeitstätigkeit unter Fortzahlung des Gehalts legitim sein kann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  • persönliche Gründe des Mitarbeiters
  • nur verhältnismäßig kurze Abwesenheit von der Arbeit
  • kein eigenes Verschulden des Mitarbeiters 

Der Zeitumfang wird mit diesen gesetzlichen Regelungen nicht definiert. Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen keine ganze Woche Sonderurlaub für einen Umzug. Sie können jedoch eine bezahlte Freistellung für einen oder zwei Tage von der Arbeit erhalten und für den Rest Ihren Jahresurlaub verwenden oder Überstunden abbauen.

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Kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug

Eine rechtliche Grundlage für Sonderurlaub bei einem Umzug besteht nicht. Sie haben nur dann Anspruch auf Sonderurlaub, wenn der Umzug aus betrieblichen Gründen erfolgt und der Arbeitgeber eine Betriebsstätte an einen anderen Standort verlegt. Insbesondere dann, wenn der Umzug dringend notwendig ist, muss der Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren. Auch dann, wenn Sie umziehen müssen, da Ihr Arbeitgeber Sie an einen anderen Standort versetzt, besteht Anspruch auf Sonderurlaub.

Sind Sie im öffentlichen Dienst tätig, regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) den Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für einen Umzug.

Ziehen Sie aus privaten Gründen um, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf Sonderurlaub, da laut BGB ein eigenes Verschulden vorliegt. Sie müssen also in der Regel Wochenenden, Feiertage, Jahresurlaub oder Überstunden für Ihren Umzug nutzen.

Allerdings können auch dann, wenn Sie nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag Festlegungen für Sonderurlaub bei einem Umzug vorhanden sein. Solche Festlegungen können auch bei einem Umzug aus privaten Gründen gelten. Mitunter werden auch in der Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen getroffen.

Tipp: Auch wenn bei einem Umzug aus privaten Gründen kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Aus Kulanz kann der Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren. Wenn die Erfüllung der Arbeitnehmerpflicht aufgrund des Umzugs unzumutbar ist, besteht laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.04.1960, AZ.: 1 AZR 16/58, Anspruch auf Sonderurlaub.

Gute Argumente, die für Sonderurlaub sprechen

Damit Ihnen Ihr Arbeitgeber Sonderurlaub für den Umzug gewähren kann, muss ein Grund vorliegen, der die Erfüllung Ihrer Arbeitnehmerpflicht unzumutbar macht. 

Ein solcher Grund kann ein Familienangehöriger sein, der pflegebedürftig geworden ist und für dessen Pflege Sie sich entschieden haben. Ohne einen Umzug in dessen Nähe können Sie die Pflege nicht bewältigen. Der Umzug ist daher dringend erforderlich. 

Die plötzliche Trennung vom Partner ist ein Grund für einen schnellen Umzug. Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht, doch lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber zu reden. Möglicherweise gewährt er Ihnen aus Kulanzgründen Sonderurlaub. 

Auch dann, wenn es schwer für Sie ist, die Kinderbetreuung während des Umzugs zu gewährleisten, kann das ein Grund für Sonderurlaub sein. Das gilt insbesondere dann, wenn Ihr Kind noch keine zwölf Jahre alt und erkrankt ist, Sie aber den Umzugstermin nicht verschieben können.

Liegen solche Gründe bei Ihnen nicht vor, können Sie trotzdem mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und argumentieren, warum Sonderurlaub sinnvoll sein kann:

  • Sie möchten Ihrem Arbeitgeber schnell wieder zur Verfügung stehen, beauftragen ein Umzugsunternehmen und können nicht am Wochenende oder an Feiertagen umziehen
  • Sie waren immer zuverlässig und haben fast nie Krankmeldungen vorgelegt
  • Sie waren zu Überstunden bereit und haben häufig Ihre Kollegen vertreten
  • Sie nehmen sich häufig Arbeit mit nach Hause und sind auch an Ihrer neuen Adresse dazu bereit
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Was Sie bei Ihrem Umzug beachten sollten

Möchten Sie Sonderurlaub für Ihren privaten Umzug beanspruchen, sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Vorgesetzten reden. Nur so kann er rechtzeitig planen und für Ihre Vertretung sorgen. Bleiben Sie diskret und versichern Sie Ihrem Arbeitgeber, dass niemand etwas von Ihrer bezahlten Freistellung erfährt. 

Ziehen Sie nicht weit weg, wird Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht mehr als einen Tag Sonderurlaub gewähren. Nur bei einer großen Entfernung zu Ihrem neuen Wohnort können Sie auch mehrere Tage Sonderurlaub erhalten. Zumeist gibt es jedoch nicht mehr als zwei Tage.

Da Sie Sonderurlaub zumeist mit Ihrem Jahresurlaub kombinieren müssen, kommt es auf eine rechtzeitige und sorgfältige Planung an. Kalkulieren Sie auch die Kinderbetreuung mit ein. Günstig sind natürlich Planungen im zeitlichen Umkreis von Feiertagen, um eine zusammenhängende Räum- und Einrichtungsphase zu schaffen. Denken Sie an: 

  • Miete eines Transporters oder Beauftragung eines Umzugsunternehmens
  • Organisation von Umzugskisten und Verpackungsmaterial
  • Renovierung und Übergabe der alten Wohnung
  • Einrichten der neuen Wohnung

Fazit

Ein Sonderurlaub steht dem Angestellten laut Gesetz nicht zu, es sei denn er erfolgt aufgrund einer Firmensitzverlagerung oder einer Versetzung. Den Umzug auf ein Wochenende zu legen ist nicht immer möglich, deshalb sollten die Umzugspläne rechtzeitig mit dem Chef abgesprochen werden. Transparenz ist also ein Muss: erklären Sie ihr Vorhaben und schätzen Sie möglichst realistisch ein, wieviel Zeit sie benötigen werden. So muss der beantragte Urlaub nachher nicht korrigiert werden. Geben Sie dem Chef nicht das Gefühl, den Job hintenan zu stellen, aber unterschlagen Sie nicht den Stellenwert, den das Unterfangen für Sie persönlich hat. Wer gute Argumente mit Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl findet, erhält vielleicht einen bezahlten Sonderurlaub für den Umzug von ein bis zwei Tagen.

Anspannt umziehen auch ohne Sonderurlaub

Lässt Ihr Arbeitgeber absolut nicht mit sich reden und wollen Sie für den Umzug nicht Ihren wertvollen Jahresurlaub nutzen, können Sie unseren All-Inklusive Umzugsservice buchen. Wir erledigen vom Einpacken bis zur Endreinigung alle Arbeiten für Sie und organisieren sogar die Wohnungsübergabe an den alten Vermieter. So können Sie Ihren Urlaub wirklich zur Erholung nutzen und müssen sich keinem Umzugsstress aussetzen. Für Umzüge in, von oder nach Leipzig bieten wir diese Leistungen für Sie:

  • Kostenlose Beratung & Besichtigung
  • Lieferung & Entsorgung von Verpackungsmaterial
  • Ein- & Auspackservice Ihrer Güter
  • Ab- & Aufbau von Möbeln 
  • Versicherter Umzug & Transport
  • Fachgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Gegenstände
  • Renovierung der alten Wohnung
  • Wohnungsübergabe (besenrein)
  • Stellen von Umzugshelfern
  • Wohnungssuche (in Leipzig)
  • Ummeldeservice (bei Behörden, Ämtern, Versicherungen)
  • Abrechnung mit Behörden oder Arbeitgebern
  • Finanzierungsvermittlungen (z.B. für Ihren Bauvorhaben)
  • Versorger und Lieferanten (z.B. Stromanbieterwechsel oder Internetanbieter)
  • Kinderbetreuung (Tagesmutter oder Kita-Platz-Suche)

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