Rechtsschutz für die Wohnung – Eine gute Idee?
Umzugsangebot anfordernWeiter geht es in Versicherungsserie rund ums Wohnen von Umzüge Wüst mit der Rechtsschutzversicherung für Wohnung und Gebäude. Ist ein Abschluss sinnvoll oder kann man die Kosten getrost sparen?
Zuerst einmal gilt: Eine Rechtsschutzversicherung für Wohnung und Grundstück lohnt sich für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Zu Streitigkeiten kann es innerhalb des noch so intakten Mietverhältnisses kommen. Das Spektrum reicht von der Mieterhöhung, Schäden am Haus, über den Nachbarschaftsstreit (Stichwort Zäune und Bepflanzungen) über die Wohngeldabrechnung bis hin zu Eigenbedarfskündigungen durch den Vermieter. Auch wenn es zu Auflagen durch die Stadt, z.B. das Fällen von Bäumen am Grundstück oder Sicherheitsauflagen, kommen soll, kann dies zu einem Gerichtsstreit führen. Und der kostet.
Bereits für ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt greift man tief in die Tasche. Wenn der Gerichtsprozess dann noch zu den eigenen Ungunsten ausgeht, hat man finanziell ein schmerzhaftes Nachsehen, bezahlt man die Anwaltskosten der Gegenseite doch gleich mit. Diese bewegen sich erfahrungsgemäß im vierstelligen Bereich. Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür eine gute Absicherung.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Gerichtsfall die Kosten für Gericht, Anwalt und Gegner, für Sachverständigenhonorare und Zeugengelder. In der Regel bis zu einer Gesamtsumme von 250 000 Euro. Dieser Betrag ermöglicht gemeinhin das Durchschreiten zweier Instanzen. Je nach Versicherung kann die Deckung natürlich höher liegen. Geldstrafen und Bußgelder werden nicht übernommen, dafür Strafkautionen bis zu einer Höhe von 50 000 Euro, um den Versicherten vor dem Strafvollzug zu schützen.
Je nach Anbieter liegen die Beiträge für eine Rechtsschutzverisicherung zwischen 300 und 400 Euro im Jahr, wobei die Grenzen nach oben durch Vertragserweiterungen natürlich offen sind. Die meisten Versicherungen bieten ihren Rechtsschutz mit einer Selbstbeteiligung zwischen 150 und 300 Euro an, was den jährlichen Beitrag niedriger hält.
Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt im europäischen Ausland, sowie auf den Azoren, Madeira, den Kanarischen Inseln und den nicht-europäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers. Dies behält allerdings nur Gültigkeit, solange der Versicherte seinen Wohnsitz nicht ins Ausland verlagert, d.h. mehr als 185 Tage dort verbringt. Kinder sind unter folgenden Prämissen eingeschlossen:
- minderjährig
- volljährig, unverheiratet, noch nicht berufsausübend
- bei den meisten Versicherungen endet der Schutz ab dem 25. bzw. 27. Lebensjahr des Kindes
Grundvoraussetzung für das Greifen des Rechtsschutzes ist, die Nutzung der Wohneinheit korrekt angegeben zu haben. Handelt es sich bei dem zu versichernden Objekt um eine Miet-, oder Eigentumswohnung, eine Pacht- oder Miteinheit oder um ein Einfamilienhaus? Wird direkt oder untervermietet? Im Schadensfall kommt der Rechtsschutz nur bei differenzierten Angaben auf.
Die Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, jeden gewünschten Rechtsstreit des Versicherten zu führen. In der Regel prüfen die Versicherungen, wie hoch eine Aussicht auf Erfolg ist bzw. ob diese überhaupt besteht. Gibt die Versicherung kein grünes Licht, müssen die Kosten selbstständig getragen werden.
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