Haftpflichtversicherung Umzug – Wer zahlt für Schäden?
Umzugsangebot anfordernNeben der Hausratversicherung ist die Haftpflichtversicherung beim Umzug die wichtigste grundlegende Versicherung zur Absicherung von Personen und materiellen Gütern. Gerade letztere gehen bei einem Umzug gerne zu Bruch. Ist es nur ein Keramikteller, wird der Verlust schnell verschmerzt. Fällt allerdings die Kiste mit dem Drucker die Treppe hinunter oder der Erbschmuck der Großmutter in den Gulli, stellt sich schnell die Frage: wer zahlt?
Zuallererst gilt: Schäden, die sie selbst verursachen, müssen von Ihnen in voller Höhe ohne gesetzliche Haftungsgrenze ersetzt werden. Dass aus einem kleinen Fauxpas keine existentielle Katastrophe wird, davor schützt eine Privathaftpflichtversicherung.
Viele Umzüge werden aus Gründen der Kostenersparnis mit privaten Helfern organisiert. Im Gegensatz zu einer professionellen Firma, die im Fall eines ausschließlich von Spediteuren verursachten Schadens mit einer eigenen Haftpflichtversicherung haftet, greift die Haftpflicht von helfenden Freunden und Bekannten bei Gefälligkeitsschäden nicht. Als Gefälligkeitsschäden werden im Juristen-Jargon Schäden bezeichnet, die bei Freundschafts- oder Kulanzdiensten entstehen. Umgangen werden kann die Regelung, indem die Hilfe vertraglich besiegelt und mit einem Stundenlohn vergütet wird. Im Falle eines Missgeschicks springt die private Haftpflicht des Verursachers ein.
Viele Versicherungen allerdings haben sich aus Kulanzgründen auf ihre Klienten zubewegt und schließen Gefälligkeitsschäden bis zu einer gewissen Höhe vertraglich mit ein. Es lohnt sich, seine Verträge zu checken und gegebenenfalls um Aktualisierung zu bitten.
Vor Gericht spielt bei einem Gefälligkeitsschaden der Grat der Fahrlässigkeit keine unbedeutende Rolle. Die meisten Schäden resultieren aus leichter Fahrlässigkeit, weswegen der Verursacher und damit seine Haftpflicht nicht verantwortlich gemacht werden kann. Der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen. Entsteht ein Schaden allerdings vorsätzlich oder aus grob fahrlässigem Verhalten, kann der Verursacher juristisch korrekt zur Kasse gebeten werden. In diesem Fall greift auch seine Haftpflichtversicherung.
Auf einem anderen Blatt steht, wie ein derartiges Verfahren nach einer bereitwilligen Hilfestellung die freundschaftlichen Bande ankratzt. Eine Spedition ist besonders bei großen und teuren Umzügen eine sinnvolle Alternative, da jeder Kubikmeter Frachtgut mit 620 Kubikmetern abgesichert ist. Übersteigt der Wert des Frachtgutes diese Summe, kann eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden. Dies betrifft auch Sonderumzüge wie die von wie Gemälden, Klavieren & Co.
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