
Adressänderung? Am besten noch vor dem Umzug!
Umzugsangebot anfordernNach dem Umzug keine Liebesbriefe mehr im Briefkasten? Dann ist wohl etwas bei der Adressänderung schief gegangen. Wieviel Post ankommt fällt meist erst auf, wenn sie ausbleibt. Am besten, man beginnt frühzeitig auf die neue Adresse hinzuweisen.
Vorsorge lohnt sich – So gehen Sie bei der Adressänderung rund um Ihren Umzug vor
Ist der Plan zum Umzug gefasst, lohnt es sich, die Absender eintrudelnder Briefe zu notieren. So bekommen Sie einen Überblick darüber, wer Ihnen so schreibt und wo Sie die neue Adresse auf jeden Fall angeben sollten. Die angelegte Liste nicht entsorgen, beim nächsten Umzug kann sie von Nutzen sein!
Mit einer Rundmail, Nachricht oder einem WhatsApp-Status lassen sich Familie und Freunde bequem informieren. Oft aktualisieren sich auch Kontakte automatisch, wenn die Adresse im Handy geändert wird.
Bei Behörden, Banken oder Versicherungen können Sie den Adresswechsel meist durch ein Änderungsformular angeben. Dies ist auch vorsorglich möglich – googlen Sie am besten einfach nach „Adressänderung Bank X“ oder „Adresswechsel Versicherung Y“, so finden Sie die nötigen Formulare am schnellsten. Oft genügt auch eine formlose E-Mail an Ihren Bank- oder Versicherungsberater.
Umzugsmitteilung der deutschen Post kostenlos nutzen
Durch den Ummeldeservice der Deutschen Post können Sie Ihre neue Adresse nach oder kurz vor dem Umzug mit einem Klick an über 1.000 Firmen wie Krankenkassen, Banken, Versicherungen, Energieversorger, Mobilfunkanbieter und Zeitschriften-Verlage übermitteln. Der Vorteil: Die jeweiligen Vertragspartner müssen nicht einzeln informiert oder angegeben werden. Dabei erhalten nur die Firmen Ihre neue Adresse, die auch die alte schon hatten – der Datenschutz wird also eingehalten.
zur Umzugsmitteilung
Ab aufs Amt – Das müssen Sie bei der Ummeldung nach einem Umzug beachten
Ist der Umzug geschafft, hat man 14 Tage Zeit, um sich auf dem jeweiligen Einwohnermeldeamt mit seiner neuen Adresse zu melden. In Leipzig gibt es die sogenannten Bürgerbüros in fast jedem Stadtteil. Wer sich zu spät ummeldet, riskiert Bußgelder. Bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihren Reisepass mit. Die alte Adresse wird auf diesen Dokumenten einfach vor Ort geändert.
Für die Ummeldung ist eine Bestätigung des Vermieters notwendig, die als Formblatt von selbigem ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden muss. Liegt das Schreiben beim Gang auf das Einwohnermeldeamt noch nicht vor, kann es bis zu 14 Tage später nachgereicht werden.
Tipp: Denken Sie daran, beim Einwohnermeldeamt gegebenenfalls Ihren Hund anzumelden.
Neues Namensschild & Nachsendeauftrag
Viele Vermieter legen bei der Klingelanlage Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild. Das sollte allerdings nicht Ihre Sorge sein. Die Kosten für etwaige Gravierungen oder aufwändige Namensschilder muss der Vermieter tragen. Ansonsten lassen sich die Namensschilder am Briefkasten und Klingelschilder leicht selbst auswechseln. Am besten Sie fragen Ihren Vermieter, wie der Ablauf geregelt ist. Oftmals ist dies nämlich der Aufgabenbereich des Hausmeisters und Sie können sich entspannt zurück lehnen.
Denken Sie daran, Ihren Namen pünktlich zur Adressänderung anzubringen, notfalls vorerst provisorisch, damit keine Post verloren geht. Ein Nachsendeantrag bei der Post sorgt dafür, dass keine Briefe bei der falschen Adresse landen. Der Service kostet zwar rund 30 Euro, leitet aber alle Briefe, die noch an die alte Adresse adressiert sind, an die neue um. Beachten Sie jedoch, dass der Nachsendeauftrag nur 6 Monate gültig ist und nur für Briefe – also nicht für Pakete – gilt.
zum NachsendeauftragUnsere Übersicht:
Die wichtigsten Institutionen, die es zu informieren gilt:
- Einwohnermeldeamt
- Finanzamt
- Sozialamt
- Gewerbeamt
- GEZ
- Agentur für Arbeit
- Familienkasse
- Zulassungsstelle
- Bafögamt
- Bundesamt für Zivildienst
- Kabelanschluss / Internet
- Versicherungen
- Banken
- Krankenkasse
- Zeitungen / Zeitschriften
- Ärzte
- Vereine
- Mitgliedschaften
- Versandhäuser
Zuletzt bearbeitet am 14. Juni 2025
Erstellt am 23. Oktober 2016
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